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Eine schlechte Note oder eine nicht bestandene Prüfung muss nicht sofort das Ende der Welt bedeuten. Schließlich ist das jedem von uns schon einmal passiert. Ärgerlich ist es aber, wenn das Studium oder die Abschlussnote von dieser Prüfung abhängt. Tatsächlich enthalten rund 95 Prozent der Prüfungsfälle einen Verfahrensfehler. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du die Prüfung anfechten. Wie das geht und wann sich der Kampf um eine bessere Note für dich lohnt, haben wir für dich zusammengestellt.

Wann solltest du über eine Prüfungsanfechtung nachdenken?

Eine Prüfungsanfechtung macht nur Sinn, wenn ein nachweisbares Fehlverhalten vorliegt. Das ist bei folgenden Gründen der Fall:

  • Eine fehlerhafte Beurteilung deiner Note
  • Ein Verfahrensfehler

Verfahrensfehler sind bei Prüfungen tatsächlich gar keine Seltenheit. Gerade bei mündlichen Prüfungen werden oft Grenzen überschritten, die den meisten Studierenden gar nicht bewusst sind. Als Verfahrensfehler sind folgende Punkte zu nennen:

  • Unzulässiger Prüfungsstoff
  • Fehlerhafte/unverständliche Aufgabenstellung
  • Nichteinhalten der Prüfungsdauer
  • Störung während der Prüfung
  • Keine rechtzeitige (Ein-)Ladung zur bzw. Bekanntmachung der Prüfung
  • Befangenheit des Prüfers
  • Nichteinhalten der vorgeschriebenen Anzahl an Prüfern oder Beisitzern

Wer sich unsicher ist, ob wirklich ein Fehlverhalten vorliegt, sollte zunächst die Prüfungsgesetze sowie die Studien- und Prüfungsordnung lesen. Darin ist detailliert verzeichnet, welche Anforderungen und Rahmenbedingungen es für deine Prüfung gibt.

Welche Prüfungen kannst du anfechten?

Prinzipiell kannst du jede abgelegte Prüfung anfechten – egal, ob du sie bestanden hast oder durchgefallen bist:

  • Staatsexamina
  • Abschlussprüfungen wie die Bachelor- oder Master-Arbeit der (Fach-)Hochschulen
  • Prüfungen, die für die Weiterführung deines Studiums wichtig sind
  • Promotionen
  • Habilitationen
  • Zwischenprüfungen

Was kannst du mit einer Prüfungsanfechtung erreichen?

Selbstverständlich gibt es keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Wenn du wirklich vor Gericht gehen willst, solltest du dir unbedingt einen Experten für Prüfungsanfechtungen suchen, der das für dich in die Hand nimmt, dich berät und unterstützt. Gemeinsam mit einem Anwalt kannst du dann die folgenden Ziele einer Prüfungsanfechtung verfolgen:

  1. Das Erreichen einer besseren Note:
    Wenn du eine Prüfung geschrieben hast und der Meinung bist, dass deine Antwort richtig ist und du die falsche Note erhalten hast, kannst du eine Höherbewertung einklagen. Als Grundlage dient deine geschriebene Arbeit. Du solltest bei einem Verdacht auf falsche Bewertung daher unbedingt dein Recht auf Einsicht wahrnehmen und dir die Arbeit nach der Notenvergabe ansehen. Bei einem positiven Ergebnis der Klage musst du keine weitere Prüfung ablegen.
  2. Die Wiederholung einer Prüfung
    Wenn du dich durch suboptimale Prüfungsbedingungen schlecht bewertet fühlst, kannst du eine Prüfungsanfechtung anstreben. Bei jedem Studiengang gibt es eine Prüfungsordnung, die Aufschluss darüber gibt, welche Bedingungen bei einer (mündlichen) Prüfung eingehalten werden müssen. Das wären beispielsweise:
  • Die Dauer der Prüfung
  • Das korrekte Ausfüllen des Prüfungsprotokolls
  • Die Anzahl der Beisitzer und Prüfer sowie der Prüflinge

Durch eine unverhältnismäßige Verlängerung der Prüfung kann es zum Beispiel passieren, dass du irgendwann unaufmerksam wirst oder dich nicht mehr richtig konzentrieren kannst. Eine Wiederholung der Prüfung ist ebenfalls möglich, wenn du dich beleidigt oder gemobbt fühlst.

Wie musst du vorgehen und welche Kosten kommen auf dich zu?

Eine Klage sollte stets wohl überlegt sein. Du hast nach einer Prüfung vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsverfahren selbst ist im Falle eines positiven Ausgangs kostenlos. Zur Kasse wirst du nur gebeten, wenn du verlierst – die Kosten betragen meist um die 100 Euro. Das ist jedoch bundeslandabhängig. Sofern der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du gemeinsam mit deinem Rechtsbeistand Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Vergiss nicht, dass du dafür ebenfalls nur vier Wochen Zeit hast. Ist die Frist erst verstrichen, kannst du nichts mehr machen.