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Vor Beginn eines Studiums stehen eine Menge Entscheidungen an. Nicht nur das passende Studienfach will sorgfältig gewählt werden, oft stehen auch ein Ortswechsel und der Einzug in eine WG oder die erste eigene Wohnung bevor. Damit stellt sich schnell auch die Frage nach der Finanzierung von Studium und Wohnen. Für die meisten Studierenden reichen Unterhaltsleistungen, die sie von ihren Eltern erhalten, sowie staatliche Förderungen wie BAföG oder Stipendien nicht aus, um alle anfallenden Kosten abzudecken.

Das gilt besonders, wenn Mieten und/oder Lebenshaltungskosten am Studienort sehr hoch sind oder das Studium selbst mit hohem finanziellen Aufwand – etwa für Lehrmaterialien, Expeditionen oder Auslandspraktika – verbunden ist. Nicht zuletzt benötigen Studierende hin und wieder ausreichend Auszeiten zur Erholung nach stressigen Lern- und Prüfungsphasen – diese verursachen ebenso zusätzliche Kosten.

Die meisten Studierenden finanzieren zumindest einen Teil ihres Studiums über klassische Studentenjobs, klagen aber über die Nachteile, die diese mit sich bringen. Nicht immer sind sie mit verpflichtenden Anwesenheitszeiten im Studium kompatibel, sehr oft ist die Entlohnung niedrig.

Eine mögliche Alternative stellt die selbstständige Tätigkeit dar. Welche Vorteile eine solche Tätigkeit für Studierende bringt und was du dabei beachten musst, haben wir im Folgenden kompakt und leicht verständlich zusammengefasst.

Als Student selbstständig tätig sein: Wie funktioniert das?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie man als Student selbstständig tätig sein kann. Bist du nur sehr unregelmäßig tätig, darfst du einfach eine Rechnung für deine erbrachte Leistung ausstellen.

Bei regelmäßigen Tätigkeiten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, ist es notwendig, einen Gewerbeschein zu lösen. Und als dritte Möglichkeit besteht die Tätigkeit als Freiberuflicher – auch hier gelten bestimmte Kriterien, die du beachten musst.

Wie sich diese Tätigkeiten unterschieden lassen und worauf du achten musst, damit du keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommst, erfährst du im Folgenden.

Möglichkeiten der selbstständigen Tätigkeit für Studierende

Arbeiten auf Rechnung

Grundsätzlich darf jede juristische und natürliche Person für eine geleistete Tätigkeit eine Rechnung ausstellen, wenn durch die Leistung kein Gewinn erzielt wurde.

Wichtigstes Kriterium für die nicht-gewerbliche Tätigkeit ist, dass die Leistung nicht regelmäßig ausgeführt wird. Leider existiert aber keine eindeutige Regelung, wo die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit zu ziehen ist. Das bedeutet, dass du zur (Klein-) Gewerbeanmeldung oder zur Anmeldung als Freiberufler verpflichtet bist, wenn du über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel nicht nur während der Ferien) tätig bist.

Willst du ganz sicher gehen, ist ein Anruf beim Finanzamt die beste Lösung. Dort kannst du rasch klären, welche Tätigkeitsform vorliegt.

Gewerbeschein als Student

Willst du dich professionell selbstständig machen und bist nicht Freiberufler, bleibt dir nur der Weg der Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Klein- und Vollgewerbetreibenden.

Im Wesentlichen gilt hier eine Einkommensgrenze von 17 500 Euro jährlich. Übersteigt dein Einkommen diese Grenze, bist du Gewerbetreibender und musst Umsatzsteuer erheben und abführen. Verdienst du weniger als diesen Betrag, fällst du unter die Kleinunternehmerregelung. Das bringt dir die Erleichterung, dass du nicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet bist.

Freiberuflich arbeiten

Ist deine Tätigkeit nicht als gewerblich einzustufen, bist du Freiberufler. Darunter fallen vor allem publizistische und künstlerische Tätigkeiten, aber auch viele Beratungsleistungen, Lehrtätigkeiten, wissenschaftliche Tätigkeiten und einige IT-Arbeiten.

Ob deine konkrete Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, erfährst du im Zweifel bei der zuständigen Finanzbehörde. Die Abrechnung erfolgt wie bei Kleinunternehmern einfach per jährlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Das musst du beachten

Scheinselbstständigkeit

Für alle selbstständigen Tätigkeiten gilt: Du darfst sie nur ausführen, wenn sie auch tatsächlich den Kriterien der Selbstständigkeit entsprechen. Ansonsten bist du Arbeitnehmer mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten! Finanzämter und Sozialversicherungen gehen bei der Überprüfung von Scheinselbstständigen zurecht sehr streng vor.

Es soll schließlich niemand in die Selbstständigkeit gezwungen werden, wenn tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du nur für einen einzelnen Auftraggeber arbeitest, Weisungen entgegennehmen musst, Arbeitszeiten vorgegeben sind oder du deinen Arbeitsplatz nicht überwiegend frei wählen darfst.

BAföG

Beziehst du BAföG, musst du auch als Selbstständiger unbedingt die Einkommensgrenze von etwa 4.880 Euro (je nach familiärer Situation) einhalten. Übersteigen deine jährlichen Einkünfte diesen Betrag, verlierst du unter Umständen deinen BAföG-Anspruch.

Studentische Krankenversicherung

Für die studentische Krankenversicherung gelten ebenfalls Einkommensgrenzen, die du nicht überschreiten darfst.

Außerdem hängt die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung von deinem Alter, deinem Einkommen und der geleisteten Arbeitszeit ab. Erkundige dich also bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, welche Art der Versicherung mit deiner Tätigkeit vereinbar ist.

Studentische Steuererklärung

Erzielst du mit deiner Tätigkeit ein Einkommen, das bestimmte Freibeträge überschreitet, bist du steuerpflichtig.

Dabei gilt: Bei Kleinunternehmern und Freiberuflern reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Vollgewerbetreibende müssen dagegen die wesentlich komplizierteren Regeln für Unternehmen einhalten. Für sie ist deshalb eine professionelle Steuerberatung auf jeden Fall zu empfehlen.

Gewerbesteuer

Zur Berechnung der Gewerbesteuer musst du zunächst deine Betriebsausgaben und den Freibetrag von 24.500 Euro von den zu erwartenden Einnahmen abziehen. Vom verbleibenden Betrag berechnest du anschließend dein zu versteuerndes Einkommen.

Um daraus die Gewerbesteuer abzuleiten, benötigst du deinen Steuermessbetrag, der sich aus der bundeseinheitlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5% berechnen lässt, sowie den jeweiligen kommunalen Hebesatz.

Gewinnermittlung

Kleinunternehmer und Freiberufler profitieren von einer deutlich vereinfachten Gewinnermittlung. Sie müssen zum Jahresabschluss lediglich die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Mit einem Online Rechnungsprogramm wie beispielsweise sevDesk kannst du dir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung automatisch erstellen lassen. Die Software erstellt die EÜR anhand deiner Einnahmen und Ausgaben, was dir viel Zeit erspart, in der du dich auf deine Tätigkeit konzentrieren kannst.

Als Student selbstständig werden: Vorteile und Nachteile

Entscheidest du dich als Student für eine selbstständige Tätigkeit, solltest du die damit verbunden Vor- und Nachteile schon im Vorfeld abwägen. Der folgende Überblick hilft dir dabei:

Größter Vorteil der Selbstständigkeit ist mit Sicherheit die größere Unabhängigkeit und Freiheit bei der Auswahl von Aufträgen. Weitgehend freie Zeiteinteilung und die Möglichkeit, Aufträge gegebenenfalls auch an Subunternehmer abzugeben stellen für Studierende ebenfalls ein großes Plus dar. Positiv ist auch die Möglichkeit, sich selbst zu organisieren, Verantwortung zu übernehmen und aus eigener Kraft Erfahrung im zukünftigen Berufsfeld zu sammeln. Diese Punkte machen sich übrigens auch gut im Lebenslauf.

Auf der anderen Seite kann sich aus der Selbstständigkeit eine unsichere Auftragslage ergeben, die es schwierig macht, ein regelmäßiges gesichertes Einkommen zu erzielen. Mehr Verantwortung besteht auch im Bereich der Rechnungslegung, Buchhaltung, Sozialversicherung und dem Abführen der Steuern. Um all das musst du dich als Selbstständiger selbst kümmern.

Fazit

Wer viel Eigenverantwortung aufbringen kann und in der Lage ist, sich und andere zu motivieren, gerne selbst gestaltet und schon während des Studiums möglichst viel einschlägige Berufserfahrung sammeln möchte, kann mit einer selbstständigen Tätigkeit schon als Student erste berufliche Erfolge erzielen. Wichtig ist dabei, neben der kreativen Umsetzung eigener Ideen auch auf formale Anforderungen zu achten und für steuerliche wie versicherungstechnische Fragen im Zweifel auf professionelle Beratung zu setzen.