Beitrag enthält Werbung und wurde von unserem Partner sevDesk verfasst. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung und ist nicht als eine solche zu verstehen.
Studentensteuererklärung
Als Student hast du nicht viel Geld und sobald du nach dem Abschluss gut verdienst, bittet dich der Staat zur Kasse – das ist ungerecht! Das finden wir auch, deshalb erklären wir dir in diesem Beitrag, was du dagegen tun kannst.
Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Solange du als Student nur BAföG oder Unterhaltsleistungen beziehst, musst du keine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch dann, wenn du zusätzlich jobbst, dabei einer abhängigen Beschäftigung nachgehst, für die der Arbeitgeber Lohnsteuer oder pauschalierte Lohnsteuer abführt und du keinen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt hast.
Obligatorisch ist eine Steuererklärung als Student dagegen insbesondere dann, wenn du
• nebenbei Selbständig bist (z.B. als freiberuflicher Nachhilfelehrer)
• Mieterträge oder Kapitaleinkünfte hast, die nicht an der Quelle besteuert werden
• im Ausland gejobbt hast und dein steuerbares Gesamteinkommen im jeweiligen Kalenderjahr den Grundfreibetrag, 2020 sind das 9.408 Euro, übersteigt
• du einer abhängigen Beschäftigung nachgehst und eine der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG vorliegt
Steuerklasse als Student
Auf die Steuerklasse hat dein Studentenstatus keinen Einfluss, die hängt ausschließlich von deinem Familienstand ab. Als Single hast du Steuerklasse I, mit Kind steht dir die günstigere Steuerklasse II zu. Ehepaare haben die Wahl, hier können entweder beide Ehegatten Steuerklasse IV nutzen, dass ist das Pendant zu I, oder der besserverdienende entscheidet sich für die sehr günstige Steuerklasse III, dem anderen bleibt dann allerdings nur die extrem ungünstige Steuerklasse V. Diese Kombination lohnt sich deshalb meist nur, wenn einer der Ehegatten bereits voll berufstätig ist, während der andere noch studiert und keine oder nur sehr geringe Einkünfte erzielt.
Steuerfreibetrag als Student
Für Studenten gibt es keine speziellen Freibeträge. Allerdings haben deine Eltern, sofern sie dich finanziell unterstützen, Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pro Jahr und gegebenenfalls den Kinderfreibetrag von 7.620 Euro pro Jahr, der jedoch nur Alternativ zum Kindergeld geltend gemacht werden kann.
Dir selbst steht der schon erwähnte Grundfreibetrag und gegebenenfalls der Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr zu.
Welche Kosten kannst du als Student von der Steuer absetzen?
Als Student kannst du alle Ausbildungskosten von der Steuer absetzen, bis zu welcher Höhe hängt allerdings davon ab, ob es sich bei deinem Studium um eine Erst- oder eine Zweitausbildung handelt.
Sonderausgaben und Werbungskosten
Der praktische Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten besteht darin, dass letztere in unbeschränkter Höhe geltend gemacht und außerdem vorgetragen werden können. Sonderausgaben darfst du dagegen nur bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr geltend machen und dies auch nur in dem Jahr, indem sie entstehen.
Erstausbildung
Die Kosten für deine Erstausbildung, das heißt für dein Bachelor-Studium, gelten nur als Sonderausgaben. Es sei denn, du hast zuvor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen.
Zu den wichtigsten Aufwendungen, die Studenten als Sonderausgaben absetzen können, zählen folgende:
• Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur studentischen Krankenversicherung, sonstige Sozialbeiträge, falls du jobbst und ein Abzug vom Bruttogehalt erfolgt ist)
• Auslandskrankenversicherung während eines Auslandssemesters
• Unterhaltsleistungen und Betreuungskosten, falls bereits Ehegatte/Kinder vorhanden sind
• Ausgaben für medizinische Behandlungen und Medikamente, die die Krankenkasse nicht übernimmt
• Kirchensteuer, sofern du jobbst und diese einbehalten worden ist
• Spenden
• Kosten für die Erstausbildung
Welche Studienkosten du absetzen kannst, erklären wir dir im nächsten Abschnitt. Wie schon gesagt liegt die Obergrenze für diese Ausgaben im Rahmen der Erstausbildung aber bei insgesamt 6.000 Euro pro Jahr.
Zweitausbildung (Fortbildung)
Für die Zweitausbildung, also für das Masterstudium, einen zweiten Bachelor, ein Aufbaustudium oder eine Promotion, kannst du die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 6 EStG).
Besonders relevant sind folgende Ausbildungskosten:
• Studiengebühren und Semesterbeiträge
• Miete für Unterkunft am Studienort, sofern dies nicht der Hauptwohnsitz ist
• Verpflegungsmehraufwendungen, sofern sich der Hauptwohnsitz nicht am Studienort befindet
• Fahrten von der Wohnung zur Hochschule
• Fahrten vom Wohnort zum Studienort
• Aufwendungen für den Umzug an den Studienort (einschließlich Maklergebühren)
• Fachliteratur und Bibliotheksgebühren (z.B. für Fernleihen, Kopien, etc.)
• Kosten in Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegungsmehraufwendungen)
Wenn du jobbst, kannst du zusätzlich alle damit in Zusammenhang stehen Kosten, zum Beispiel die Fahrten zur Arbeitsstelle, als Werbungskosten geltend machen. Hier spielt es keine Rolle, ob du damit ein Erst- oder Zweitstudium finanzierst.
Verlustvortrag als Student
Wenn deine Werbungskosten höher sind, als deine steuerbaren Einnahmen, entsteht ein Verlust, denn du vortragen lassen kannst, bist du irgendwann positive Einkünfte erzielst, die dann mit deinen früheren Verlusten verrechnet werden.
Beispiel:
Lisa Müller hat in Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene Bachelor- ein Masterstudium aufgenommen. Die private Hochschule, an der sie sich eingeschrieben hat, verlangt Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Monat. Da Lisa noch bei den Eltern wohnt, hat sie keine Ausgaben für Miete, es fallen aber jeden Monat Fahrtkosten in Höhe von 80 Euro an.
Ihre Eltern zahlen ihr einen monatlichen Unterhalt von 1.000 Euro. Da Lisa wegen der hohen Gebühren zügig studieren will, hat sie keinen Nebenjob.
Lisa entstehen somit Ausbildungskosten in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr für die Studiengebühren und 960 Euro für die Fahrten zur Uni, insgesamt also 6.960 Euro. Da es sich um eine Zweitausbildung handelt, kann sie diese in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.
Die Werbungskosten werden zunächst von den Einnahmen abgezogen. Diese sind bei Lisa gleich Null, da die Unterhaltsleistungen ihrer Eltern nicht steuerbar sind.
Somit ergibt sich ein Verlust von 6.960 Euro. Diesen kann Lisa ins nächste Jahr vortragen. Sind ihre Einkünfte dann wieder negativ, werden die Verluste solange aggregiert und vorgetragen, bis sie irgendwann durch positive Einkünfte ausgeglichen werden. Erst danach muss Lisa auf ihr Einkommen auch effektiv Einkommensteuer entrichten.
Steuererklärung als Student:
Frist: Wann macht man die Steuererklärung als Student?
Wenn du gesetzlich verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, muss du dich unbedingt an die vorgeschriebenen Fristen halten, die in § 149 AO verankert sind.
Seit 2019 sind diese länger als früher. Die Steuererklärung eines Jahres muss bis spätestens 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Längere Fristen gelten dann, wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragst. In diesen Fällen muss die Steuererklärung erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres vorliegen.
Wie lange rückwirkend kann man als Student seine Steuererklärung machen?
Du musst dich also nicht hetzen und hast sogar noch deutlich mehr Zeit, wenn deine Steuererklärung nicht obligatorisch ist, sondern freiwillig erfolgt. Hier hat der BFH entschieden, dass die sogenannte Antragsveranlagung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich ist (BFH, Urteil vom 12.11.2009 – VI R 1/09).
Deine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2016 kannst du also noch bis Ende 2020 einreichen. Noch mehr Zeit hast du, falls Verlustvorträge festgestellt werden sollen, das ist bis zu rückwirkend möglich (BFH, Urteil vom 13.01.2015, IX R 22/14).
Welche Kosten fallen für die Studentensteuererklärung an?
Am billigsten ist es natürlich, wenn du die Steuererklärung selber machst, dann fallen überhaupt keine Kosten an. Sofern du nebenbei nicht selbständig tätig bist, kannst du aber auch einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten und dort deine Steuererklärung machen lassen. Die Beiträge schwanken von Ort zu Ort, sie liegen für Studierende aber selten bei mehr als 60 Euro pro Jahr.
Lohnt sich die studentische Steuererklärung?
Wenn du im laufenden Jahr Steuern bezahlt hast, zum Beispiel im Rahmen eines Nebenjobs; lohnt sich eine Steuererklärung immer, sofern deine steuerbaren Gesamteinkünfte kleiner sind, als das Existenzminimum oder du Sonderausgaben und Werbungskosten geltend machen kannst.
Ansonsten lohnt sich eine Steuererklärung insbesondere dann, wenn Aufgrund von Werbungskosten Verlustvorträge entstehen.
Fazit
Studierende, die einen Masterabschluss oder eine Promotion anstreben, verschenken viel Geld, wenn sie keine Steuererklärung abgeben, da sie die Studienkosten absetzen und als Verlust vortragen lassen können. Diese Verlustvorträge senken die Einkommensteuer, sobald die ehemaligen Studis als Young Professionals gut verdienen.