Luisa

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Mein Weg an die Uni wie lang und steinig. Aber auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen. So entstand 2015 mein Blog StudierenPlus.de rund ums Studium mit Kind, Auslandssemester in Bali und Finanztipps für Studenten.Mittlerweile habe ich den Masterabschluss in der Tasche und schaue mit Stolz und Freude auf meine Studienzeit zurück. Ich hoffe, dass dir meine Erfahrungen helfen, dein Studium zu genießen und deine eigene Ziele zu erreichen.

Zu diesem interessanten Thema hat Luisa von StudierenPlus heute einen Artikel für euch erstellt, den ihr nachfolgend lesen könnt:

Neben Klausuren bereitet der eigene Kontostand den meisten Studenten die größten Sorgen. Nur wenige haben das Glück Eltern zu haben, die es sich leisten können, den gesamten Lebensunterhalt ihres Kindes während des Studiums von der Miete über Hobbies bis zu den Studiengebühren vollständig zu bezahlen und selbst wenn sie es könnten, möchten nicht alle Studenten dieses Privileg auch komplett ausnutzen.

Es gibt nur ein Problem. Egal wie du es drehst und wendest, der Tag hat nur 24 Stunden für jeden von uns. Je mehr du neben dem Studium arbeitest, um Geld zu verdienen, desto weniger Zeit bleibt, um sich auf Prüfungen vorzubereiten. Deshalb hat die Bundesregierung 1971 das BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) erlassen, das Schülern und Studenten finanzielle Unterstützung zusichert, wenn Ihre Eltern dies nicht oder nur teilweise leisten können. Mittlerweile erhält ca. jeder 5. Student BaföG. Ungefähr die Hälfte von ihnen bekommt sogar den BAföG Höchstsatz von derzeit 735€ monatlich, der bis zum Jahr 2021 auf 860€ erhöht werden soll. Wie viel für dich drin sein könnte, kannst du ganz schnell und einfach mit diesem BAföG Rechner herausfinden.

Welche Voraussetzungen müssen Studenten erfüllen, um BAföG zu erhalten?

Wie alle Sozialleistungen setzt auch BAföG einiges voraus.

  1. Du musst Ausbildungsförderung bei deinem zuständigen BAföG Amt Dazu gehören bis zu acht Formulare, die ausgefüllt und zusammen mit diversen anderen Unterlagen eingereicht werden müssen. Diese bekommst du direkt bei deinem BAföG Amt oder kannst sie hier runterladen. BAföG kann nicht rückwirkend beantragt werden. Dein kompletter BAföG Anspruch aus der Vergangenheit ist also bereits verfallen bis zu dem Kalendermonat, in dem dein BAföG Antrag beim Amt eingeht.
  2. Du musst in Vollzeit immatrikuliert sein, egal ob im Präsenz- oder Fernstudium, private oder staatliche Hochschule, Universität oder Fachhochschule, Deutschland oder irgendwo anders auf der Welt.
  3. Du brauchst die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Daueraufenthaltstitel für Deutschland. Wer nur zum Studium nach Deutschland kommt, hat in der Regel keinen BAföG Anspruch.
  4. Deine Eltern können dir den Lebensunterhalt während des Studiums aufgrund ihres geringen Einkommens nicht finanzieren.
  5. Du selbst besitzt selbstkein Vermögen über 16.320€. Zum Vermögen gehört jegliches Bankguthaben, Lebensversicherungen, Bau- und Prämienspartverträge, Kraftfahrzeuge, Grundstücke, Immobilien, Bargeld im Sparschwein oder Portemonnaie etc.
  6. Deine eigenen Einnahmen reichen nicht zum Leben.
  7. Du hast noch kein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ein Studienabbruch in den ersten drei Fachsemestern ist in der Regel kein großes Problem. Bachelor und Master zählen als eine Ausbildung mit zwei Abschnitten und sind beide förderfähig. Ausgeschlossen ist z.B. ein Bachelorstudium wenn man schon einen Bachelor oder Diplom hat.
  8. Du solltest zu Beginn des zu fördernden Studiums jünger als 30 sein. Im Masterstudium liegt die Altersgrenze bei Studienbeginn bei 35 Jahren. Ausnahmen von der Regel findest du hier.

Was ist, wenn BAföG nicht reicht?

In dem Fall gibt es mehrere Optionen:

Kindergeld:

Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Kindergeld sofern du noch keine berufsqualifizierende Ausbildung (z.B. Studium) abgeschlossen hast. In den meisten Fällen wird das Kindergeld von der Familienkasse an deine Eltern ausgezahlt. Du kannst aber auch beantragen, dass das Kindergeld ohne Umwege direkt an dich überwiesen wird. Je nachdem wie viele Geschwister du hast, bekommst du somit nochmal 204 bis 235€ monatlich extra. Kindergeld wird nicht aufs BAföG angerechnet.

Stipendien:

Es gibt diverse Stipendien, für die du dich bewerben kannst. Es ist nicht in jedem Fall notwendig ein Genie mit Bestnoten zu sein, um ein Stipendium zu erhalten. Hier findest du das passende Stipendium für dich. Ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks schließt zusätzliches BAföG generell aus. Du musst dich in so einem Fall also entscheiden. Es gibt aber auch Stipendien wie das Deutschlandstipendium, die mit BAföG kombinierbar und sogar anrechnungsfrei sind.

Nebenjobs für Studenten:

Manche Jobs sind besser mit dem Studium zu vereinbaren als andere. Werkstudentenstellen und studentische Hilfskräfte an Hochschule bekommen oft bessere Arbeitsbedingungen als z.B. Aushilfen im Einzelhandel oder Promotionjobs. 5400 € pro Jahr können anrechnungsfrei zum BAföG hinzuverdient werden. Das entspricht einem Minijob mit 450€ monatlich. Du kannst aber auch in den Semesterferien Vollzeit arbeiten, um auf die 5400€ zu kommen. Wenn du Studiengebühren z.B. an einer privaten Hochschule zahlst, kann dieser Freibetrag auf 7500€ pro Jahr erhöht werden. Kinder und Ehegatten ohne Einkommen können deine BAföG Freibeträge noch deutlich erhöhen.

Studienkredit:

Wenn nichts mehr geht, bleibt immernoch die Möglichkeit sich Geld zu leihen. Dies macht besonders Sinn, wenn man ein Auslandssemester macht und in dieser Zeit nicht nebenbei arbeiten kann. Solltest du einen Kredit bei einer Bank aufnehmen müssen, vergleiche vorher unbedingt die Konditionen. Studienkredite sind kein Einkommen im Sinne des BAföGs und können deshalb problemlos kombiniert werden.

Was tun, wenn sich deine Eltern weigern, dich im Studium zu unterstützen?

Grundsätzlich sind deine Eltern per Gesetz dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten bis du eine erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hast, dazu gehört auch ein Studium. Das Mindeste, was sie tun können, ist, ihr Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr für deinen BAföG Antrag offenzulegen, damit du Ausbildungsförderung erhalten kannst. Sollten sie das nicht tun, kannst du beim BAföG Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Damit trittst du deine Unterhaltsansprüche ans Land ab und erhältst eine Art Unterhaltsvorschuss vom Land. Das BAöG Amt leiht damit deinen Eltern den geschuldeten Unterhalt, den sie dann irgendwann mit Zinsen ans Amt zurückzahlen müssen.

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Mit BAföG Kindergeld, Stipendium und Minijob hast du fast 1700€ monatlich in der Tasche und solltest genug Zeit finden, um dich auf Studium zu konzentrieren. Wie du dich optimal auf die nächste Klausur vorbereitest und bessere Noten schreibst, findest du hier

Luisa von StudierenPlus
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